Sport in der Sek II

Auch in der Oberstufe belegst du das Fach Sport – einmal die Woche in einer Doppelstunde.

  • Es ist ein Pflichtfach, und kann zusätzlich als 4. Prüfungsfach oder als 5. Prüfungskomponente – nicht aber als Leistungskurs – gewählt werden!
  • Entscheidest du dich dafür Sport als 4. PF oder als 5. PK zu belegen, musst du zusätzlich    Sporttheorie in einem dreistündigen Grundkurs i.d.R. jahrgangsübergreifend im 1. und 3. Semester belegen!

Kursangebote

Aus dem aktuellen Kursangebot ist für jedes Semester ein Kurs zu wählen. Wird ein Kurs zweimal gewählt, so wird dieser Kurs mit Leistungsstufe (LS) II als eine Vertiefung mit höheren Anforderungen gewertet. Zur Zeit können aus organisatorischen Gründen keine Kurse aus der Gruppe G gewählt werden.

Bei der Wahl der Kurse müssen einige Dinge berücksichtigt werden

  1. mind. zwei der acht Themenfeldern (TF) müssen belegt werden und
  2. aus dem TF B dürfen nur insgesamt zwei Kurse besucht werden bzw.
  3. es muss mindestens ein Kurs aus den TF A, D, E, F o. H sein:

Grundsätzlich stehen folgende Kurse zur Zeit zur Verfügung:

  • aus dem TF A: Leichtathletik
  • aus dem TF B: Basketball, Fußball, Handball, Beachvolleyball, Volleyball, Badminton, Tischtennis
  • aus dem TF D: Gymnastik/Tanz
  • aus dem TF E: Sportschwimmen
  • aus dem TF F: Boxen
  • aus dem TF H: Fitness

Mit Eintritt in die Kursphase geben die Schüler im Rahmen ihrer persönlichen Laufbahnberatung ihre Sportkurswahl ab, diese Wahl ist bindend und kann nur unter Angaben von plausiblen Gründen (Krankheit) geändert werden. Bei der Wahl kann aus organisatorischen Gründen nicht das Semester, der Lehrer oder der Zeitpunkt vom Schüler bestimmt werden. Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend und geht vor privaten Angelegenheiten, auch dann, wenn der Kurs am spätem Nachmittag wie in der 8. oder 9. Stunde liegt!

Bewertung Sek II

Die Endnote setzt sich zu 2/3 aus dem allgemeinen Teil (AT) und 1/3 aus der vierteiligen Überprüfung (KL) wie in jedem Grundkurs zusammen. 

Der AT-Bereich setzt sich aus drei Bereichen zusammen

30%



volitive Leistung

Umsetzung dargestellter Stundenaufgaben, Einsatz innerhalb des Unterrichts, Leistungszugewinn, soziale Kompetenz (Hilfeleistung, Kameradschaftlichkeit, Teamarbeit), Einsatz bei Wettkämpfen.

30%


Technik, Komplexübung, Theorie

Je nach Sportart (Bewegungsfelder) Einzelnoten für Einzelelemente oder im Zusammenhang dargestellte Elemente (Komplexübungen); Theoretische Kenntnisse zum Bewegungsfeld, Regelwerk oder bei Schüleranalysen mündliche oder schriftliche Vorträge.

40%

Spielfähigkeit, Kürübungen, wettkampfnahe Situationen, Turnierleitung

Hier zeigt der / die Schüler/in, dass die Techniken gebündelt und situationsgebunden angewendet werden können. In der Sportpraxis liegt die größere Gewichtung.

Der Überprüfungsteil (KL) ist in allen semesterbegleitenden Sportpraxiskursen gleich

  • 50% kursspezifischer zweiteiliger Praxistest (je nach Aufgabenart mit refl. Anteilen)
  • 25% kursspezifischer schriftl. Theorietest (max. 30 Min.)
  • 25% 12-Minutenlauf (findet in jedem Semester neu statt)

Alle vier erbrachten Leistungen werden gleichgewichtet!

Belehrung zu relevanten Themen rund um den Unterricht


Entschuldigungspflicht 

  • Beim Fernbleiben im Unterricht ist es wie in jedem Unterricht eine schriftliche Meldung im Sekretariat zu machen und anschließend eine handschriftlich unterschriebene Entschuldigung abzugeben.
  • Wurde die Abgabe einer Entschuldigung versäumt, kann diese Stunde als unentschuldigt registriert werden und somit mit „0“ Punkten bewertet werden.
  • Beim Fehlen von ankündigten Leistungsüberprüfungen (schriftlich wie praktisch) ist ein ärztliches Attest innerhalb von drei Tagen vorzulegen, ansonsten verliert der Schüler die Möglichkeit eines Nachholens der Überprüfung und die Leistung wird mit „0“ Punkten bewertet. 

 Wertsachen

  • verloren gegangene oder beschädigte Wertsachen werden grundsätzlich nicht von der Schule ersetzt, auch wenn sie nachweislich verschlossen waren. Die Schule übernimmt keine Haftung.

Sicherheit

  • auch wenn es nicht immer für sinnvoll erscheint, aber es besteht ein grundsätzliches Verbot für Kaugummi im Unterricht und das Tragen von Schmuck – egal wo und wie klein!

Eine ausführliche Belehrung findet zu Beginn jedes Semesters statt und wird mittels Unterschrift als gelesen und verstanden mit der eigenhändigen Unterschrift bestätigt.